Förderungen als Bestandteil eines erfolgreichen DisAbility Managements

Förderungen unterstützen Arbeitgeber:innen bei der Einstellung und Beschäftigung.

Menschen mit Behinderungen sind häufiger von Beschäftigungslosigkeit betroffen. Trotz gesetzlicher Rahmenbedingungen wie Beschäftigungsverpflichtung und Diskriminierungsschutz lassen Unternehmen diesen Talentepool oftmals ungenützt. Förderungen der öffentlichen Hand unterstützen Arbeitgeber:innen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

Einführung und Begleitung

Die österreichische Förderlandschaft ist sehr komplex und unübersichtlich. myAbility evaluiert unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und bindet diese in ein effektives DisAbility Management ein. Mittels strukturierter Vorgehensweise wird ein erfolgreiches und effizientes Fördermanagement umgesetzt und begleitet. Die Expert:innen von myAbility übernehmen gerne den gesamten Prozess von der Beantragung bis zur Abrechnung.

Was wird gefördert?

  • Arbeitsplatz
  • Ausbildung
  • Lohnkosten
  • Barrierefreiheit
  • Mobilität

Wie wird gefördert?

  • Einmalige Zuschüsse/Kostenbeteiligungen
  • Laufende Zuschüsse

Wie lange, wie oft und wie hoch wird gefördert?

Die Dauer der Förderungen ist je nach Situation und Förderbedarf individuell. Bei bestimmten Förderungen kann es auch eine zeitliche Begrenzung geben.

Vorteile für Ihr Unternehmen

  1. Senkung der Personalkosten
  2. Förderung der Barrierefreiheit im Unternehmen
  3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens
  4. Positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur

Behindertenausgleichstaxe

In Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, müssen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Unternehmen pro 25 Arbeitnehmer:innen einen begünstigten Menschen mit Behinderung (mindestens 50 Prozent Grad der Behinderung) einstellen.

Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, wird der Dienstgeberin/dem Dienstgeber eine jährliche Ausgleichstaxe durch das Sozialministerium vorgeschrieben. Diese beträgt je nach Gesamtzahl der Beschäftigten im Unternehmen bis zu EUR 404,– monatlich und ist für das vergangene Kalenderjahr im Nachhinein zu entrichten.

Die von den Unternehmen geleisteten Ausgleichstaxzahlungen werden zweckgebunden dem Ausgleichstaxfonds zugeführt und fließen wiederum an Unternehmen und Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen zur Finanzierung von Programmen zur Beschäftigung und von Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit, Arbeitsmittel, Förderungen etc. zurück.

Die Einstellung von Menschen mit Behinderungen hat somit den finanziellen Vorteil einerseits, dass Ausgleichstaxzahlungen reduziert werden können und andererseits finanzielle Mittel für die Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen wieder an das Unternehmen zurückfließen.

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