In diesem Artikel erfahren Sie:
• Wer betroffen ist
• Was jetzt wichtig ist
• Was Sie tun können
Barrierefreiheitsgesetz: Was es für Unternehmen in Österreich bedeutet

Für Unternehmen in Deutschland: Auf dieser Seite finden sich alle relevanten Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Das neue Barrierefreiheitsgesetz und der European Accessibility Act
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) dient der Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA). Der EAA ist eine EU-Richtlinie. Ziel ist: Produkte und Dienstleistungen sollen für alle Menschen zugänglich sein. So sollen einheitliche Anforderungen geschaffen werden, Barrieren abgebaut und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gefördert werden.
BaFG: Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Diese Produkte und Dienstleistungen sind betroffen:
Produkte:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten)
- Interaktive Geräte (z. B. Smart-TVs)
- E-Book-Reader
Dienstleistungen:
- Dienstleistungen im Internet wie Online-Shops, Webseiten und Apps, die sich an Kund:innen richten (B2C).
- Internet, Videoanrufe, Messenger-Dienste
- Apps/Webseiten für Medien (z. B. TV-Apps)
- Webseiten und Tickets für Verkehrsdienste
- Bankdienstleistungen
- Software für E-Books
Unternehmen, die diese Produkte oder Dienste anbieten, müssen sie barrierefrei, also für alle Menschen zugänglich, machen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmer:innen. Das sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz von höchstens EUR 2 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 2 Millionen haben.
Weitere Ausnahmen:
- Produkt oder Dienstleistung wären so zu ändern, dass sie den ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllen.
- Übermäßige organisatorische oder finanzielle Belastungen für das Unternehmen. Dabei wird der erwartete Nutzen für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
Worauf Sie als Unternehmen achten müssen
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Unternehmen müssen dabei besonderes Augenmerk auf ihre Webseiten, Online-Shops und mobile Anwendungen legen.
In der EU-Norm EN 301 549 steht, wie digitale Barrierefreiheit erreicht werden soll. Für Webseiten und Anwendungen orientiert sich diese Norm an den internationalen "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1" auf Level AA. Unternehmen sollten ihre digitalen Angebote entsprechend diesen Standards überprüfen und anpassen.
Wer das Gesetz nicht einhält, kann bis zu 80.000 € Strafe zahlen. Es gilt das Prinzip Beraten vor Strafen. Das heißt, dass Unternehmen die Möglichkeit bekommen, Mängel in einem gewissen Zeitraum anzupassen.
myAbility unterstützt dabei, digitale Barrierefreiheit nachhaltig im Unternehmen zu verankern – mit praxisnahen Checks, Beratung und Workshops.
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Neues Barrierefreiheitsgesetz, neue Chancen
Werden Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten, erfüllt das nicht nur gesetzliche Vorgaben – es bringt auch wirtschaftliche Vorteile:
- Die Zielgruppe wird größer: Barrierefreie Angebote sind für alle Menschen zugänglich, mehr Kund:innen können erreicht werden.
- Bessere Nutzung: Barrierefreie Seiten sind besser nutzbar für alle. Barrierefreiheit ist ein Gewinn für uns alle.
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Webseiten. Sie werden von Suchmaschinen besser indexiert, was zu mehr Sichtbarkeit führt.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
5 Schritte zum Barrierefreiheits-Check

- Status Quo analysieren: Zunächst gilt es herauszufinden, welche digitalen Angebote im Unternehmen bestehen – und wie barrierefrei diese aktuell sind.
- Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes verstehen: Das BaFG verweist auf klare Standards wie EN 301 549 und WCAG 2.1. Wer diese Vorgaben kennt, kann gezielt auf eine rechtskonforme Umsetzung hinarbeiten.
- Maßnahmen planen und Zuständigkeiten festlegen: Basierend auf der Analyse lassen sich konkrete Maßnahmen ableiten. Mit klar definierten Verantwortlichkeiten bleiben Fristen im Blick und Prozesse effizient.
- Expert:innen einbinden: Ob technischer Check, strategische Begleitung oder interne Schulung – externe Fachpersonen wie von myAbility bringen wertvolles Wissen ein und unterstützen eine nachhaltige Umsetzung.
- Umsetzung evaluieren: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Regelmäßige Überprüfungen sichern die Qualität – und zeigen, wo es noch Potenzial zur Verbesserung gibt.
Handeln Sie jetzt und machen Sie Ihre Angebote barrierefrei und gesetzeskonform und fit für die Zukunft!
myAbility unterstützt Sie mit: