Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz: Was sich 2025 für deutsche Unternehmen ändert

Am 16. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet. Dieses tritt nach einer Übergangsfrist am 28. Juni 2025 in Kraft. Was Unternehmen jetzt wissen und tun sollten.
Für Unternehmen in Österreich: Auf dieser Seite finden sich alle relevanten Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz.
Das BFSG und der European Accessibility Act
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dient der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht und verpflichtet private Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Der EAA ist eine europäische Richtlinie, mit dem Ziel, den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der EU zu verbessern. So sollen einheitliche Anforderungen geschaffen werden, Barrieren abgebaut und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gefördert werden.
BFSG: Welche Produkte und Dienstleistungen
sind betroffen?
Das BFSG betrifft folgende Anwendungsbereiche:
- Produkte: Computer und Betriebssysteme (z.B. Laptops und Tablets), Zahlungsterminals (z.B. im Supermarkt), Bankautomaten, E-Reader, Smartphones.
- Dienstleistungen: Online-Shops, Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste (z.B. E-Mails und Messenger), Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z.B. Streamingdienste und Mediatheken), Digitale Fahrkartenangebote im öffentlichen Verkehr.
Unternehmen, die diese Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Angebote für alle Menschen zugänglich sind und den Anforderungen des BFSG entsprechen.
myAbility unterstützt dabei, digitale Barrierefreiheit nachhaltig im Unternehmen zu verankern – mit praxisnahen Checks, Beratung und Workshops.
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Nicht nur Vorgabe, sondern Chance
Werden Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten, führt das nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben – es bringt auch wirtschaftliche Vorteile:
- Die Zielgruppe wird erweitert: Barrierefreie Angebote sind für alle Menschen zugänglich, mehr Kund:innen können erreicht werden.
- Die Usability verbessert sich: Barrierefreie Webseiten sind benutzerfreundlicher. Die Zufriedenheit aller Nutzer:innen steigt.
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): Suchmaschinen mögen barrierefreie Webseiten. Sie werden von Suchmaschinen besser indexiert, was zu einer höheren Sichtbarkeit führt.
Was passiert, wenn Unternehmen die Vorgaben des BFSG nicht umsetzen?
Fehlt die Barrierefreiheit, können Behörden eingreifen und Maßnahmen verlangen. Die Folge können Bußgelder oder verpflichtende Verbesserungen sein. Laut Gesetz (§ 37 BFSG) können bei schweren Verstößen bis zu 100.000 €, bei weniger schweren bis zu 10.000 € Bußgeld verhängt werden.
Wer Barrierefreiheit früh mitdenkt, spart sich nicht nur Aufwand, sondern zeigt auch: Unser Unternehmen ist verantwortungsvoll.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen: Worauf Unternehmen achten müssen
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Unternehmen müssen dabei besonderes Augenmerk auf ihre Webseiten, Online-Shops und mobile Anwendungen legen. Rechtzeitiges und sorgfältiges Planen helfen bei der Umsetzung. Auch bestehende digitale Angebote müssen gegebenenfalls angepasst werden.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der europäischen Norm EN 301 549 festgelegt. Für Webseiten und Anwendungen orientiert sich diese Norm an den internationalen "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1" auf Level AA. Unternehmen sollten ihre digitalen Angebote entsprechend diesen Standards überprüfen und anpassen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
5 Schritte zum Barrierefreiheits-Check

- Status Quo analysieren: Prüfen Sie, welche digitalen Produkte und Dienstleistungen Ihr Unternehmen anbietet – und inwiefern diese bereits barrierefrei sind.
- Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes verstehen: Machen Sie sich mit den Vorgaben des BFSG vertraut, etwa der europäischen Norm EN 301 549 und den WCAG 2.1-Richtlinien.
- Maßnahmen planen und Zuständigkeiten festlegen: Leiten Sie konkrete Schritte zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ab. Legen Sie klare Zuständigkeiten fest, um interne Prozesse zu strukturieren und Fristen einzuhalten.
- Expert:innen für digitale Barrierefreiheit einbinden: Setzen Sie auf externe Beratung, um Barrierefreiheit professionell und effizient umzusetzen – etwa durch Webchecks, Schulungen oder technische Unterstützung.
- Umsetzung evaluieren und Erfolge dokumentieren: Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre digitalen Angebote den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entsprechen.
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