Veranstaltungen barrierefrei gestalten in drei Schritten

Wer eine barrierefreie Veranstaltung plant, greift oft zuerst zur Checkliste. Solche Listen sind ein guter Ausgangspunkt, greifen aber oft zu kurz. Sie lassen Barrierefreiheit wie ein Set abzuhakender Punkte wirken und verstellen den Blick auf die Unterschiedlichkeit von Behinderungen, sodass am Ende Dinge geplant werden, die gar nicht gebraucht werden. Wichtiger ist, ob Anforderungen erfasst werden, ob sie bei den richtigen Personen ankommen und am Veranstaltungstag tatsächlich umgesetzt werden.
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Erfassen: Herausfinden, was wirklich gebraucht wird
Wie barrierefrei eine Veranstaltung wird, entscheidet sich häufig bereits bei der Anmeldung. Zwei Dinge sind hier besonders wichtig:
Erstens, dass Teilnehmende überhaupt eine Möglichkeit haben, ihren Bedarf mitzuteilen, sei es über ein Formularfeld, per E-Mail oder Telefon. Im Idealfall ist die Frage offen formuliert. So werden, im Gegensatz zu einer Liste zum Ankreuzen, auch Anforderungen sichtbar, an die im Vorfeld niemand gedacht hätte.
Zweitens der richtige Zeitpunkt. Wird früh genug nach Bedürfnissen gefragt, bleibt genug Vorlauf, um Maßnahmen zu organisieren und gezielt zu planen, statt kurzfristig und teurer nachzurüsten. Besonders im kommunikativen Bereich, etwa bei Schrift- oder Gebärdensprachdolmetschung, braucht es diese Vorlaufzeit.
Der European Accessibility Act wurde in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und in Deutschland durch das inhaltlich weitgehend vergleichbare Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Beide Gesetze gelten seit dem 28. Juni 2025. Darin ist unter anderem geregelt, dass digitale Anmeldeprozesse und Ticketsysteme barrierefrei gestaltet sein müssen. In der Schweiz ist eine vergleichbare Regelung in Vorbereitung, aber noch nicht in Kraft. Wer früh und offen nach Bedarf fragt, folgt damit nicht nur guter Praxis, sondern erfüllt zunehmend auch eine gesetzliche Anforderung. Wie sich das strukturiert umsetzen lässt, zeigt unser Angebot zur digitalen Barrierefreiheit.
Übersetzen: Aus einer Anfrage eine klare Aufgabe machen
Jede erfasste Anforderung braucht eine klare Zuständigkeit, um in eine Maßnahme übersetzt zu werden. Dazu gehört eine Person, die sich dafür verantwortlich fühlt, eine konkrete Aufgabe und eine Frist, bis wann sie erledigt sein muss. Ohne das versickern erfasste Anforderungen leicht in der Organisation.
Sobald diese Zuständigkeit geklärt ist, lohnt sich außerdem der Blick über die eigene Ebene hinaus. Eine Anforderung betrifft selten nur ein Team. Damit gebuchte Gebärdensprachdolmetscher:innen zum Beispiel nicht im Dunkeln stehen, braucht es auch die Abstimmung mit Technik und Bühne. Barrierefreiheit gelingt deshalb nicht durch eine einzelne zuständige Person allein, sondern als gemeinsame Aufgabe im ganzen Team.
Das Barrierefreiheit Teamarbeit ist und Abstimmungen braucht, zeigt ein Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine gehörlose Teilnehmerin hatte bei der Anmeldung korrekt um Gebärdensprachdolmetschung gebeten. Der Bedarf wurde erfasst, die Information kam beim Technikteam aber nicht mehr richtig an. Am Veranstaltungstag war zwar gedolmetscht, die Dolmetscher:innen standen jedoch so, dass sie im Publikum kaum zu sehen waren, zeitweise sogar im Dunkeln, weil die Bühnenbeleuchtung das nicht mitgedacht hatte.
Umsetzen: Damit die Maßnahme am Veranstaltungstag wirkt
Selbst die beste Planung entfaltet ihre Wirkung erst, wenn sie am Veranstaltungstag auch greift. Dafür braucht es ein gut informiertes Team vor Ort: Wissen Mitarbeitende am Empfang, dass Assistenzhunde selbstverständlich willkommen sind, oder wo der barrierefreie Zugang liegt, wird eine geplante Maßnahme auch tatsächlich wirksam.
Hilfreich ist außerdem eine klar benannte Ansprechperson vor Ort, die flexibel reagieren kann, etwa wenn ein Barrierefreiheitsbedürfnis erst während der Veranstaltung selbst sichtbar wird. So bleibt man auch dann handlungsfähig, wenn etwas anders läuft als geplant.
Hier liegt der Unterschied zu einer abgehakten Checkliste: Wenn Teilnehmende wissen, dass sie sich jederzeit melden können, auch wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert, entsteht eine Veranstaltung, die auf tatsächliche Bedürfnisse reagieren kann.
Fazit
Wer Anforderungen erfasst, übersetzt und umsetzt, gewinnt vor allem eines: Verlässlichkeit. Anforderungen werden sichtbar, kommen an und werden zur geplanten Lösung. Und selbst wenn am Veranstaltungstag doch noch etwas Neues dazukommt, bleibt genug Spielraum, flexibel darauf zu reagieren.
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08.10. - DisAbility Confidence Day Österreich
Quellen
- European Commission. (o. J.). European Accessibility Act (EAA). https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/disability/european-accessibility-act-eaa_en
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. (2025). Barrierefreiheitsgesetz. Sozialministerium.gv.at. https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Barrierefreiheitsgesetz.html
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit. (2025). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Bundesfachstelle-barrierefreiheit.de. https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz
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- Artikel zum Thema Barrierfreiheitsgesetz (AT)
- Artikel zum Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (DE)
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