Bauliche Barrierefreiheit

Bauliche Barrierefreiheit

Barrierefreies Bauen und die Ausstattung von Gebäuden sind eine Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, in der eine gleichberechtigte Teilhabe für alle möglich ist. myAbility begleitet Sie durch den Normen-Dschungel und gibt Empfehlungen aus Nutzer:innen-Sicht.

Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit

Das Ziel von myAbility ist es, die selbstständige und eigenständige Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen von Objekten und Gebäuden zu gewährleisten. Rampen, Aufzüge und barrierefreie WCs sind nur einige Merkmale barrierefreier Gebäude. Auch in den Bereichen Orientierung, Akustik oder haptische und visuelle Wahrnehmbarkeit sind Maßnahmen der baulichen Barrierefreiheit gefragt.

myAbility berät und unterstützt Unternehmen bei der Errichtung, beziehungsweise Adaptierung von Gebäuden, unter Berücksichtigung der einzelnen Normen und geht bei den Empfehlungen mit einer Bewertungsmatrix auf die Relevanz der einzelnen Zielgruppen ein.

Unsere Spezialist:innen bieten Beratung und Empfehlungen für alle Bereiche einer Immobilie an. Von der Außengestaltung (Parkplätze, Wege, Spielplätze etc.) über die Parkgarage, Rampen, Aufzüge, Treppen, Türen reichen die Aspekte bis zu den Themen Orientierung, Bodenbelag, Bedienelemente, Büroräume, Beleuchtung und dem Sanitärbereich. Dabei wird auch nicht auf die Anforderungen im Bereich Alarmierung und Evakuierung vergessen.

Gesetze, Richtlinien und Normen baulicher Barrierefreiheit

Bauliche Barrierefreiheit erstreckt sich auf verschiedene Bereiche und wird in den unterschiedlichsten Verordnungen und Gesetzestexten aufgegriffen. Dazu gehören unter anderem Folgende:

  • Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
  • Bautechnikverordnung der Bundesländer
  • OBI-Richtlinie 4 – Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
  • ÖNORM B 1600 – Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
  • ÖNORM B 1601 – Planungsgrundlagen für barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten
  • ÖNORM B 1602 – Barrierefreie Bildungseinrichtungen
  • ÖNORM B 1603 – Planungsgrundlagen für barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen
  • ÖNORM A 3011 – Grafische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation
  • ÖNORM A 3012 – Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation
  • ÖNORM V 2102 – Taktile Bodeninformationen – Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
  • ÖNORM EN 81-70 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lasenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
  • OBI-Richtlinie 2 – Brandschutz
  • ISO/FDIS 2154 – Building construction – Accessibility and usability of the built environment
  • BGBLA 2016 III 105 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • BGBl. I Nr. 82/2005 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

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